Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass es mein erklärtes Ziel ist, Ihre Texte bezüglich der Orthografie, Grammatik und Interpunktion fehlerfrei zu gestalten. Den gleichen Anspruch erheben ich und meine Mitarbeiter auch für das Lektorieren von Texten (Inhalt, Schreibstil, Ausdruck).
Dr. Ulrich Korn
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 28.07.2006)
1. Vertrag zwischen Dr. Ulrich Korn und Auftraggeber
- 1.1. Der Vertragsabschluss zwischen Dr. Ulrich Korn (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder für sonstige Wünsche seitens des Auftraggebers. Die Vertragsbedingungen treten mit der Auftragserteilung in Kraft und behalten bis zum Ende der Geschäftsverbindung ihre Gültigkeit.
- 1.2. Der Auftragnehmer behält sich vor, die eingereichten Texte nach Bedarf von weiteren Korrektoren, Lektoren und Übersetzern bearbeiten zu lassen. Für die erbrachten Leistungen der freien Mitarbeiter ist ausschließlich der Auftragnehmer verantwortlich. Gleiches gilt für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, d.h. die Rechtsbeziehungen entstehen nur zwischen dem Auftraggeber und Dr. Ulrich Korn.
- 1.3. Die zu prüfenden Texte können sowohl als Druckerzeugnis (Schriftgröße: mindestens 12 Punkt) oder via elektronischer Post dem Auftragnehmer eingereicht werden. Im Falle eines Datenverlusts per Email sitens des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung
2. Leistungen des Redaktionsbüros
- 2.1. Die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers sind mit diesem vor Vertragsabschluss abzusprechen. Bezüglich der Korrektur eines Textes (Orthografie, Grammatik und Interpunktion) hat der Auftraggeber anzuerkennen, dass bei einer überdurchschnittlich hohen Fehlerquote (z.B. mehr als zehn Fehler pro DIN-A4-Seite bei 30 Zeilen pro Blatt und 60 Anschlägen pro Zeile) sowie bei erhöhtem Zeitdruck eine hundertprozentige Korrektur gemäß der Orthografie, Grammatik und Interpunktion nicht gewährleistet werden kann. Die vom Auftragnehmer oder einem der freien Korrektoren geleistete Arbeit wird auch dann vom Auftraggeber als ordnungsgemäß anerkannt, wenn die Fehlerquote nach dem Korrektorat nicht mehr als 1 Fehler auf drei Seiten (30 Zeilen, 60 Anschläge pro Zeile) beträgt. Gleichwohl versteht es sich von selbst, dass der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter jederzeit darum bemüht sind, eine einwand- und fehlerfreie Arbeit abzugeben. Maßgeblich für die Korrektur ist hierbei der DUDEN, Band 1 (ab 20. Auflage).
- 2.2. Soll der vom Auftragnehmer zu korrigierende Text darüber hinaus noch lektoriert werden (Inhalt, Schreibstil, Ausdruck), was nur auf Wunsch des Auftraggebers geleistet wird, berechnet der Auftragnehmer ein zusätzliches Honorar für diese Lektoratsarbeit. Das Honorar für das Lektorieren des Textes wird vor Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Dem Auftraggeber bleibt es nach abgeschlossener Lektoratsarbeit seitens des Auftragnehmers vorbehalten, bezüglich der Ausdrucks- und/oder Stilform Änderungsvorschläge gegenüber dem Auftragnehmer oder einem seiner freien Mitarbeiter zu äußern. Der Auftragnehmer oder einer der freien Mitarbeiter erklärt sich dann bereit, auf Wunsch des Auftraggebers die von diesem bezeichneten Ausdrucks- oder Stilformen den sprachästhetischen Vorstellungen des Auftraggebers entsprechend neu zu formulieren. Dem Auftraggeber entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
3. Erklärung über den Verwendungszweck des Textes seitens des Auftraggebers
- 3.1 Der Auftraggeber erklärt sich dazu bereit, dem Auftragnehmer oder einem der freien Mitarbeiter des Redaktionsbüros den Verwendungszweck des von ihm eingereichten Textes bekannt zu geben. Wird der Text vom Auftraggeber für einen anderen Zweck als ursprünglich angegeben verwertet, ist der Auftraggeber in keiner Weise dazu berechtigt, Schadenersatzansprüche – in welcher Form auch immer – gegenüber dem Auftragnehmer (Dr. Ulrich Korn) zu erheben.
4. Preise
- 4.1. Der erste Kontakt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist unentgeltlich.
- 4.2. Der Auftragnehmer erstellt dem Auftraggeber einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag. Für die zu leistende Arbeit wird ein Festpreis vereinbart, der mit Auftragserteilung verbindlich wird. Sollten nachträglich noch Änderungen am Text vorgenommen werden (z.B. das Hinzufügen von Grafiken), können diese - nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber - zusätzlich berechnet werden.
- 4.3. Die Bearbeitung von Bildmaterial und besonderen Datenformaten wird – neben der Textverarbeitung – zusätzlich vom Auftragnehmer berechnet. Der Preis ist vor Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren.
- 4.4. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
5. Einhaltung der Lieferfrist
- 5.1. Die Frist für die Lieferung des Text- respektive Bildmaterials wird zwischen Auftraggeber und –nehmer im Rahmen des Vertragsabschlusses terminiert. Besteht der Auftraggeber auf einem von ihm genannten Liefertermin, so hat er diesen dem Auftragnehmer im Vorfeld der Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen.
5.2. Die Lieferung kann auf konventionellem oder elektronischem Postweg erfolgen. Die Wahl bleibt dem Auftraggeber überlassen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Lieferungen (siehe auch Punkt 1.3).
6. Haftung
- 6.1. Der Auftragnehmer hält sich an die mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Konditionen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die durch eine nicht eindeutige Auftragserteilung seitens des Auftraggebers entstehen. Mängel müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber in schriftlicher Form anhand des Text- bzw. Bilddokuments nachgewiesen werden.
6.2. Sollte der Auftraggeber nach Abschluss der Korrektur und/ oder des Lektorats noch Fehler im Text finden, sind diese schriftlich auf dem Papier zu markieren oder im Rahmen eines Textverarbeitungsprogramms deutlich hervorzuheben. Die beanstandeten Mängel können innerhalb einer Frist von acht Tagen unmittelbar nach Versand der Lieferung reklamiert werden. Für Beanstandungen, die nach dieser Frist eingeklagt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
6.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Mängelhaftung für die Korrektur unleserlicher Textdokumente.
6.4. Der Auftragnehmer haftet für die ihm anvertrauten Originalmanuskripte und –bilder für einen Zeitraum von drei Wochen nach Versand der Lieferung, sofern die Originale nicht mit der Lieferung versendet werden
7. Zahlung
- 7.1. Das Honorar für die erbrachten Leistungen wird dem Auftraggeber nach Beendigung der Korrektur und/ oder des Lektorats von Dr. Ulrich Korn in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, von privaten Auftraggebern ggfs. fünfzig Prozent der gesamten Auftragssumme (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) als Vorauszahlung zu verlangen.
- 7.2. Die Zahlungspflicht tritt mit dem Tag des vereinbarten Liefertermins resp. mit der persönlichen Aushändigung des Dokuments in Kraft. Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht erscheinen oder das Dokument durch einen vom Auftraggeber beauftragten Boten nicht abgeholt werden, behält die Zahlungspflicht mit Bereitstellung des Dokuments weiterhin ihre Gültigkeit.
- 7.3. Der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten freien Mitarbeiter sind dazu berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen die Arbeit an dem vom Auftraggeber eingereichten Dokument ruhen zu lassen und erst dann wieder aufzunehmen, wenn der Auftraggeber seinen vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
- 7.4. Der Auftragnehmer behält sich im Fall einer Zahlungssäumnis seitens des Auftraggebers das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der EZB bekannt gegebenen Basiszinssatz pro Jahr zu berechnen.
8. Allgemeines
- 8.1. Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind mit der Höhe des Nettobetrages der Rechnung begrenzt. Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Gewinnverlust oder sonstige Folgeschäden.
- 8.2. Der Auftragnehmer sowie seine von ihm beauftragten freien Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- 8.3. Für alle Vereinbarungen gilt deutsches Recht.
- 8.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist Dortmund.